Der wesentliche Unterschied zwischen der Arbeit für einen Einzeleigentümer gegenüber der Zusammenarbeit mit einer Hauseigentümergemeinschaft ist die Beauftragung durch eine Personengruppe. 

Diese können rechtlich eine gleiche Kompetenz und Entscheidungsgewalt haben, es kann aber auch Unterschiede geben. 

Diese müssen im Rahmen der Eigentümergemeinschaft nach den gesetzlichen Vorgaben häufig neutral und ohne Vorzüge gegenüber den anderen Miteigentümern behandelt werden, was zu Mißstimmungen führen kann. 

Somit ist eine Hausverwaltung für eine Hauseigentümergemeinschaft auch immer ein Stück weit Vermittler zwischen den Parteien und ihrer jeweiligen Interessen im Sinne der Gemeinschaft und der Immobilie.

Vieles wird natürlich in einem Verwaltervertrag geregelt aber Potential für Meinungsverschiedenheiten gibt es leider genug. Aus diesem Grund ist eine kompetente und feinfühlige Haus- und Immobilienverwaltung besonders notwendig.