Elementarschäden: Streit um Pflichtversicherung geht weiter!
Das Thema Elementarschadenversicherung wird zwischen Bund und Ländern seit der Flutkatastrophe 2021 kontrovers diskutiert.
Der Bundesrat hat für eine Pflichtversicherung für Elementarschäden an Gebäuden gestimmt. Die Ampel-Regierung wehrt sich gegen ein Gesetz. Jetzt ist ein Antrag der CDU zur Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags.
Über eine bundesweite Pflichtversicherung gegen Elementarschäden wird seit Jahren kontrovers diskutiert. Der Bundesrat ist für ein Gesetz und sieht die Bundesregierung am Zug. Nach einem Jahr Stillstand, geht es nun am 11.3.2024 weiter mit einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags. Debattiert wird ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion.
Bundesrat für Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung!
Der Bundesrat hatte angesichts der Zunahme extremer Unwetter bei der Sitzung am 31.3.2023 einstimmig beschlossen, dass eine Pflichtversicherung für Elementarschäden bundesweit gelten muss. Die Länder forderten die Bundesregierung auf, ein Gesetz auf den Weg zu bringen. Die wiederum befürchtet eine zu hohe Belastung für private Hauseigentümer und für Mieter.
Der Vorstoß sei in der derzeitigen wirtschaftlichen Situation vollkommen unangebracht, sagte etwa die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Katrin Helling-Plahr, den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Diese Pflichtversicherung würde die Kosten für Wohnraum erheblich erhöhen.“
Sie verwies darauf, dass die Versicherungsprämien an den stark steigenden Baukostenindex gekoppelt seien. Es sei naiv zu glauben, dass diese Prämien nicht auf die Mieter umgelegt würden. Auch Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sprach sich gegen eine Pflichtversicherung aus.
Die Belastung im Schadensfall sei um ein Vielfaches höher und könne – wie die Flut im Sommer 2021 gezeigt habe – teilweise sogar existenzbedrohend sein, schreibt wiederum die Länderkammer.
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