Grillen im Mehrfamilienhaus: Was ist erlaubt?

Wo auf Balkon, Terrasse oder im Garten gegrillt wird, ist der Nachbarschaftsstreit oft programmiert. Was dürfen Wohnungseigentümer und Mieter? Ein Überblick.

Es ist Frühling. Die Grillsaison ist eröffnet. Nicht jeder Nachbar hat daran seine Freude, wenn es aus dem Garten nebenan oder von Balkonen und Terrassen qualmt, nach verbranntem Fleisch riecht oder das Barbecue zu laut wird. Was ist erlaubt?

Die Grundregel leitet sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ab: Das Eigentumsrecht des anderen darf nicht beeinträchtigt werden (Eigentumsstörung im Sachenrecht).

Dazu kommen die Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer, kommunale Vorgaben und Gerichtsurteile. Ein Überblick.

Nachbarrecht: Gesetzliche Regelungen

In den Satzungen der Kommunen kann eine Mittagsruhe festgelegt sein. Die Regelungen zur Nachtruhe unterscheiden sich je nach Bundesland. Eine Lärmbelästigung in festgelegten Ruhezeiten müssen Nachbarn nicht hinnehmen. Auch mutwilliger Kinderlärm mit dem Ziel, andere zu stören, muss nicht geduldet werden.

Auch in der Hausordnung können Ruhezeiten verbindlich geregelt sein. Allgemein beginnt die Nachtruhe um 22 Uhr und endet um 6:00 Uhr oder 7:00 Uhr morgens. Dulden Nachbarn ein längeres Barbecue im Garten nicht, muss die Grillparty ab 22 Uhr nach innen verlegt werden.

Grillregeln: Hausordnung und Mietvertrag:

Wie häufig in einem Mehrfamilienhaus gegrillt werden darf, ist nicht einheitlich geregelt. Zeitliche Beschränkungen sind in der Regel in der Hausordnung, im Mietvertrag oder in der Gemeinschaftsordnung festgelegt.

Auch ein explizites Grillverbot oder ein Verbot, auf offener Flamme zu grillen, kann mietvertraglich geregelt werden. Die Gerichte entscheiden je nach Einzelfall unterschiedlich.

Grillverbot: Der Mietvertrag macht die Musik:

Eine mietvertragliche Bestimmung, wonach das Grillen grundsätzlich untersagt ist, ist wirksam, so das Landgericht Essen. Wer sich an bestehende Regelungen nicht hält, riskiert eine Abmahnung vom Vermieter und in der Folge sogar eine Kündigung…

Weiterlesen und mehr dazu und unter:

https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/mietrecht-und-weg-recht-grillen-im-mehrfamilienhaus_258_645746.html

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Marlies Kuhlmann,

Ihre Hausverwalterin vor Ort, persönlich und nah!

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Bild: Pixabay

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