Immobilienverwaltung in der Covid-Pandemie

Die professionelle Immobilienverwaltung in der Covid-Pandemie wird vor besondere Herausforderungen gestellt. Einerseits sind persönliche Kontakte und Besichtigungen fast nicht zu vermeiden, andererseits werden wir von der öffentlichen Hand angehalten möglichst alle Kontakte zu vermeiden.

Das ist ein Dilemma, weil wir natürlich unserer Arbeit und unseren Kundenwünschen nachkommen müssen aber andererseits viele Einschränkungen erfahren müssen in Bezug auf Kontaktmöglichkeiten, wie auch Serviceangebote von Dienstleistern und Handwerkern.

Geltendes Recht geht aber nun einmal vor Gefühl und Politik wie auch ein Gerichtsentscheid des Landgerichtes Frankfurt am Main kürzlich entschied. 

Eine Wohnungseigentümerversammlung muss trotz Kontaktverbote (in bestimmten Umfängen) auch während COVID-19-Pandemie stattfinden

Das Landgericht Frankfurt am Main entschied kürzlich, dass sich ein WEG-Verwalter nicht weigern kann, unter Hinweis auf die Corona-Pandemie eine Eigentümerversammlung zu planen und durchzuführen. 

In dem zugrundeliegenden Streitfall hatte sich der Verwalter geweigert, die jährliche und übliche Versammlung einzuberufen und durchzuführen. 

nach Ansicht des Landgerichts Frankfurt gelte dieser Grundsatz aber auch während der Pandemie weiter, da diese Versammlung exakt der zentrale Ort für sämtliche Entscheidungen der einzelnen Eigentümer sei. 

Dabei sei überhaupt nicht relevant, ob dann dafür ein höherer Aufwand betrieben werden müsse, um die geltenden Hygienevorschriften einzuhalten. 

Solange dieser Aufwand jedoch noch vertretbar sei (was das bedeutet ist allerdings etwas Auslegungssache) und öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen, müsse die Versammlung stattfinden.

Für uns überhaupt keine Frage, wir sind immer gerne für Sie und Ihre Anliegen da, ob mit oder ohne Pandemie. 

Marlies Kuhlmann, 

Ihre Hausverwalterin vor Ort, persönlich und nah!

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