Am 1. Juli tritt das neue Mietspiegelrecht in Kraft!

Die Reform des Mietspiegelrechts tritt am 1.7.2022 in Kraft. Für Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern werden Mietspiegel dann zur Pflicht. Was ändert sich sonst?

Die Reform des Mietspiegelrechts soll die Aussagekraft des Instruments verbessern und mehr Gemeinden ermuntern, qualifizierte Mietspiegel zu erstellen. Mietspiegel sollen unter anderem über mehr Standards rechtssicherer und zuverlässiger werden. Das Gesetz tritt am 1. Juli in Kraft.

Mietspiegel für größere Städte verpflichtend:

In Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern wird die Erstellung eines Mietspiegels verpflichtend. Städte dieser Größe, die bislang keinen Mietspiegel haben, haben bis zum 1.1.2023 Zeit, einen einfachen Mietspiegel zu erstellen; entscheidet sich eine Stadt für einen qualifizierten Mietspiegel, läuft die Übergangsfrist bis zum 1.1.2024. Die Mietspiegelpflicht für größere Städte war erst im Zuge der Ausschussberatungen in das Gesetz aufgenommen worden.

Auskunftspflicht für Mieter und Vermieter:

Für Mieter und Vermieter wird es künftig Pflicht, für die Erstellung der örtlichen Mietspiegel Auskunft über Miete und Merkmale der Wohnungen zu geben. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Es bleibt dabei – anders als im ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehen –, dass Mietspiegel nach zwei Jahren an die Marktentwicklung angepasst werden sollen und qualifizierte Mietspiegel nach vier Jahren neu erstellt werden müssen. Hier war zunächst eine weitere Verlängerung auf drei beziehungsweise fünf Jahre geplant.

Mehr dazu unter:

https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/mietspiegel-reform-immobilienbranche-gegen-ausweitung_84342_484664.html

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