Elementarschäden: Versicherungspflicht ist rechtlich möglich!

Die Justizminister der Länder halten eine Pflichtversicherung für Elementarschäden für verfassungsrechtlich möglich. Es komme nur auf die konkrete Ausgestaltung an. Der Bund soll nun bis Jahresende einen Vorschlag für eine Regelung erarbeiten. Was bedeutet das für Eigentümer von (Wohn-)Gebäuden?

Die Flutkatastrophe im Sommer des vergangenen Jahres hat Schäden in Milliardenhöhe verursacht – auch an Immobilien. Auf Antrag der besonders betroffenen Länder Nordrhein-Westfalen (NRW) und Rheinland-Pfalz haben deren Justizminister dann im Herbst 2021 beschlossen, eine Pflichtversicherung für Elementarschäden für alle Hauseigentümer zu prüfen. Nun nimmt die Diskussion wieder Fahrt auf.

Die Justizministerkonferenz, die am 2. Juni im bayerischen Hohenschwangau zu Ende ging, hat sich für eine Pflichtversicherung ausgesprochen. Die sei verfassungsrechtlich möglich, hieß es aus Teilnehmerkreisen. Entscheidend sei die konkrete Ausgestaltung einer solchen Versicherungspflicht, etwa beim Selbstbehalt. Der Bund soll bis Jahresende einen Vorschlag für eine Regelung erarbeiten.

Warum Elementarschäden versichern?

Eine Gebäudeversicherung zahlt Sturmschäden am Haus, etwa abgedeckte Dächer, und kommt auch für Folgeschäden auf, wenn zum Beispiel durch das vom Sturm beschädigte Dach Regen eindringt und Wände oder Fußböden beschädigt werden. Schäden durch Grundwasser, Hochwasser oder Regen – wie vollgelaufene Keller – sind in der Regel nicht versichert. Nur wenn auch Elementarschäden abgesichert wurden, besteht umfassender Versicherungsschutz.

Mit einer Elementarschadenversicherung können sich Hausbesitzer vor den finanziellen Folgen extremer Naturgefahren wie Starkregen, Überschwemmung oder Hochwasser schützen. Doch selbst im von der Flutkatastrophe besonders betroffenen Rheinland-Pfalz tut das nur ein Teil. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind dort auch ein Jahr nach der Katastrophe nur 42 Prozent der Gebäude gegen Naturgefahren versichert.

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https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/sturmschaeden-fuer-die-versicherung-dokumentieren_84342_212002.html

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