Erneuerbares Heizen ab 2024: Das wird Pflicht für Eigentümer

Die Bundesregierung hat sich auf eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) geeinigt. Ab Januar 2024 soll möglichst jede neue Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Pläne im Überblick. 

Das Bundeskabinett hat am 19.4.2023 einen Entwurf zur zweiten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen: Von 2024 an sollen alle neu eingebauten Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Vorschriften enthalten zur Vermeidung sozialer Härten zahlreiche Ausnahmen, Übergangsregelungen und Fördermöglichkeiten.

Das neue Förderkonzept setzt sich aus einer Grundförderung und drei Bonusförderungen („Klimaboni“) zusammen. Die Grundförderung sollen alle Eigentümer von selbstgenutzten Wohnungen oder Häusern bekommen, wenn sie alte Heizungen, die mit fossilen Energien wie Öl und Gas betrieben werden, durch klimafreundliche Systeme ersetzen. Der Entwurf muss im nächsten Schritt im Bundestag beraten werden. Hier könnte es noch Änderungen geben.

GEG-Regelungen im Überblick:

Grundsätzlich muss ab dem 1.1.2024 jede neu eingebaute Heizung (Neubau und Bestand, Wohnhäuser und Nichtwohngebäude) mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen. Bestehende Heizungen können weiter genutzt werden. Auch Reparaturen sind weiter möglich. Enddatum für die Nutzung fossiler Brennstoffe in Heizungen ist der 31.12.2044.   

Die Regelung ist technologieoffen: Eigentümer können eine individuelle Lösung umsetzen und den Anteil der erneuerbaren Energien (mindestens 65 Prozent) rechnerisch nachweisen oder zwischen gesetzlich vorgesehenen pauschalen Erfüllungsoptionen frei wählen…

Mehr dazu unter:

https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/neues-gebaeudeenergiegesetz_84342_491404.html

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