Novelle der Heizkostenverordnung gilt ab 1.12.2021

Fernablesbarkeit von Messgeräten!

Messtechnische Ausstattungen zur Verbrauchserfassung (Zähler, Heizkostenverteiler), die ab Dezember 2021 eingebaut werden, müssen fernablesbar sein. Dabei werden Walk-by- und Drive-by-Technologien als fernablesbar definiert. Das Erfordernis der Fernablesbarkeit besteht nicht, wenn nur ein einzelnes Gerät ausgetauscht wird, das Teil eines Gesamtsystems aus im Übrigen nicht fernablesbaren Zählern ist.

Vorhandene Messgeräte, die nicht fernablesbar sind, müssen bis Ende 2026 mit der Funktion der Fernablesbarkeit nachgerüstet oder durch fernablesbare Geräte ersetzt werden. Eine Ausnahme gilt, wenn dies im Einzelfall wegen besonderer Umstände technisch nicht möglich ist oder durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen würde.

Interoperabilität von Geräten zur Verbrauchserfassung!

Neu eingebaute fernablesbare Messgeräte oder entsprechend nachgerüstete Systeme müssen mit den Systemen anderer Anbieter interoperabel sein. Dies bedeutet, dass die verschiedenen Ausstattungen in der Lage sind, Daten beziehungsweise Informationen miteinander auszutauschen. Die Interoperabilität muss bei solchen Geräten gewährleistet sein, die frühestens ein Jahr nach Inkrafttreten der Novelle eingebaut werden.

Die Anforderung der Interoperabilität geht unter anderem auf eine Empfehlung des Bundeskartellamts zur Stärkung des Wettbewerbs im Bereich des Submeterings durch Vereinfachung eines Wechsels des Messdienstleisters zurück. Technische Vorgaben, um Interoperabilität, Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten, soll das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik entwickeln.

Anbindbarkeit an Smart-Meter-Gateway!

Neue Mitteilungs- und Informationspflichten! 

Kürzungsrecht der Nutzer bei Verstößen des Gebäudeeigentümers!

Mehr dazu unter:

https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/heizkostenverordnung-novelle_258_540756.html

Haben Sie eine Frage dazu, dann sind wir immer gerne für Sie und Ihre Anliegen da.

Schreiben Sie uns einfach oder rufen Sie uns an.

Marlies Kuhlmann, 

Ihre Hausverwalterin vor Ort, persönlich und nah!

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Inhalt mit freundlicher Genehmigung von 

Haufe-Lexware Real Estate AG 

Ein Unternehmen der Haufe Group

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Foto: Gerd Altmann/Pixabay

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