Schlüssel verloren – Neues Schloss oder neue Schließanlage?

Hat Ihr Mieter seinen Schlüssel verloren und Sie überlegen nun, was Sie tun müssen!?

Die Kosten für eine neue Schließanlage können erheblich sein und die Frage ist, ob der Mieter nur die Kosten für den Schlüssel bzw. ein neues Wohnungsschloss oder sogar die Kosten einer gesamten neuen Schließanlage des Objektes ersetzen muss.

Es kommt aber laut Rechtsprechung vor allem darauf an, ob das Risiko einer missbräuchlichen Verwendung des Schlüssels durch andere, nämlich dritte Personen zu erwarten ist. 

Nach einem Urteil des LG München hat der Eigentümer bzw. Vermieter bei Verlust eines Wohnungsschlüssels für eine Schließanlage gegen den Mieter als Verursacher schon einen Anspruch auf Schadensersatz, aber nur wegen fahrlässiger Verletzung seiner „Obhutspflicht“. 

Allerdings nur die Kosten für die Erneuerung des Schlosses in der Wohnungstür hat der Mieter zu übernehmen, ebenso wie für Nachfertigung von Schlüsseln, wenn das Risiko eines Missbrauchs eher unwahrscheinlich ist (z.B. bei einem optisch neutralen Schlüssel) oder es sich um eine erweiterbare Schließanlage handelt. 

Gleiches kann aber auch bei einer nicht erweiterbaren Schließanlage gelten, wenn der Mieter bei Mietvertragsschluss oder bei einer nachträglichen Modernisierung nicht auf möglicherweise sehr hohe Kosten für den Austausch einer gesamten Schließanlage hingewiesen wurde. 

Dazu hätte der Mieter als Absicherung des Risikos nämlich eine heutzutage preisgünstige Versicherung gegen Schlüsselverlust abschließen können, führt das Gericht an. 

Auch sagt das LG München, dass bei einer nicht erweiterbaren Schließanlage die Möglichkeit besteht, ein einzelnes separates Türschloss unabhängig von der Schließanlage einzubauen, da es zumutbar ist, wenn ein Mieter zwei unterschiedliche Schlüssel für Haustür und Wohnungstür benutzt. 

Allerdings muss der Mieter glaubhaft beweisen, dass eine missbräuchliche Verwendung des Schlüssels nahezu ausgeschlossen ist, was auch nicht immer einfach ist.

Das sieht anders aus, wenn der Mieter das nicht kann, bzw. auch keine genauen Angaben zum Verlust bzw. Verbleib des verlorenen Schlüssels machen kann und das Risiko der Verwendung der verlorenen Schlüssel durch Dritte zu befürchten ist 

Dann nämlich hat der Vermieter auch einen Anspruch auf eine neue Schließanlage durch einen kompletten Austausch.

Haben Sie eine Frage dazu, dann sind wir immer gerne für Sie und Ihre Anliegen da.

Schreiben Sie uns einfach oder rufen Sie uns an.

Marlies Kuhlmann, 

Ihre Hausverwalterin vor Ort, persönlich und nah!

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