WEG-Verwalter in Sorge: Wegen massiv steigender Energiekosten drohen hohe Nachzahlungen.

Immer mehr private Haushalte leiden unter den stark steigenden Energiepreisen. Eine Entwicklung, die auch WEG-Verwaltern Sorge bereitet. Eine Anpassung der Vorauszahlungen kann dabei helfen, (zu) hohen Nachzahlungen am Ende der Abrechnungsperiode vorzubeugen.

Stephan Volpp, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, und der Energieversorger MONTANA haben zusammengefasst, welche Handlungsoptionen sich WEGs bieten.

Die Rechtslage /Mögliche Optionen und Vorgehensweise:

Verfügt eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) über ausreichende Mittel, darf der Verwalter höhere Vorauszahlungen an Energielieferanten aus den laufendenden Mitteln entrichten. Ausgenommen ist der Zugriff auf die Erhaltungsrücklage. Reichen die liquiden Mittel nicht aus, bieten sich nach § 28 Abs. 1 WEG zwei Möglichkeiten:

1. Die WEG deckt die gestiegenen Vorauszahlungen über eine Sonderumlage und beschließt daher mehrheitlich, zur Deckung der gestiegenen Vorauszahlungen eine Liquiditätssonderumlage oder eine Energiekosten-Sonderumlage zu erheben, die die Höhe, die Fälligkeit und den Umlageschlüssel enthalten muss.

2. Alternativ ist auch eine erneute Beschlussfassung über den Einzelwirtschaftsplan möglich, die erhöhte Zuführungsbeiträge für Energiekosten vorsieht. In diesem Fall werden die Vorschüsse dann bereits im laufenden Wirtschaftsjahr angepasst. Dabei ist zu beachten, dass die Beitragsverpflichtungen der Wohnungseigentümer hier nicht etwa durch die Anforderung des Verwalters entstehen, sondern durch die Beschlussfassung der Wohnungseigentümer! Verwalter sind daher gut beraten, für die erforderliche Zustimmung eine „außerordentliche Wohnungseigentümerversammlung“ einzuberufen. Die Zustimmung kann gemäß § 23 Abs. 3 WEG wahlweise auch über ein Umlaufverfahren, das nach neuem Recht nur noch der Textform genügen muss, eingeholt werden. Ob so die erforderliche Zustimmung bei allen Wohnungseigentümern zustande kommt, darf allerdings bezweifelt werden.

Mehr dazu unter:

https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/montana-hohe-nachzahlungen-fuer-energie-vermeiden_258_574028.html

Haben Sie eine Frage dazu, dann sind wir immer gerne für Sie und Ihre Anliegen da.

Schreiben Sie uns einfach oder rufen Sie uns an.

Inhalt mit freundlicher Genehmigung von

Haufe-Lexware Real Estate AG

Ein Unternehmen der Haufe Group

http://www.haufe-lexware.com

Bild: Shutterstock

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert